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Podopedia ist ein Projekt zum Aufbau einer Enzyklopädie aus freien Inhalten im Bereich der medizinischen Fußpflege (Podologie)

Jeder kann mit seinem Wissen beitragen. Gute Autorinnen und Autoren sind stets willkommen.


Die Geschichte der medizinischen Fußpflege

Bereits schon im frühen Altertum ist die Pflege der Füße nicht unbekannt gewesen, jedoch war es nicht jedem Bürger möglich, sich pflegen zu lassen. Auch die Religion spricht in ihren Aufzeichnungen von "Fußwaschungen". Im Mittelalter übernahm diese Aufgabe der Beruf des Baders. Es kam nicht selten vor, dass die Bader gleichfalls Hühneraugen und Zahnbeschwerden behandelten. In vielen Filmen und Dokumentation aus dem "Wilden Westen" ist ebenfalls diese Verbindung bekannt.

Diese Kombination war in England wegweisend und somit waren die ersten Chiropodisten (Berufsbezeichnung bis heute in England) auch gleichzeitig Zahnärzte. Wahrscheinlich haben sich diese beiden Berufe ca. in der Mitte des 19. Jahrhundert getrennt. Es gibt keine tatsächlichen Nachweise! Das erste Buch über die Fußpflege erschien 1802 in der Übersetzung nach dem Buch von dem Franzosen Laurent Laforest. Der Engländer Hermann Lion verfasste das erste eigenständige Buch über die Fußpflege mit entsprechenden Bildern und Instrumenten.

In Frankreich wurde das erste Buch über Fußpflege mit der Jahreszahl 1762 gefunden. Dieses Buch umfasst 3 Bände und ist schon für diese Zeit von Herrn Rousselot modern verfasst. Ungefähr 12 Jahre später benennt sich Laurent Laforest als erster Fußpfleger seiner Majestät Louis XVI.

Bereits im Jahr 1900 wies man die Bevölkerung darauf hin, das richtige Schuhwerk zu tragen, die Füße regelmäßig zu waschen und die Strümpfe regelmäßig zu wechseln.

In der Zeit des 19./20.Jahrhundert sind die ersten Fußpflegeinstitute und Firmen entstanden. Diese fertigten auch die Instrumente für die Fußbehandlungen.

Diese Instrumente wurden ständig weiterentwickelt. Heute gibt es Bestecke, die bei richtiger Pflege weder rosten und anlaufen.

Moderne Maschinen mit Nass- oder Trockentechnik sowie die Turbinentechnik (Zahnmedizin) haben ebenfalls einen Platz auf dem Markt erhalten.

In der heutigen Fußpflege steht an erster Stelle die Hygiene, ebenso die Heimpflege des Patienten. Zum Arbeitsbereich eines Podologen/Podologin gehört auch das Anfertigen von Orthosen und andere Druckentlastungshilfen sowie das Fertigen von Nagelkorrekturspangen. Das Erkennen von Hautveränderungen, Fußdeformitäten und ggf. andere Krankheitsbilder gehört zu den Aufgaben eines Podologen/Podologin. Aufgrund dieser wenigen vorgenannten Punkte ist eine umfassende, 2 bis 4 jährige Ausbildung notwendig.

Rechtlicher Rahmen in Deutschland

In Deutschland regeln das Podologengesetz (PodG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PodAPrV) das Berufsbild und die Ausbildung zur „Medizinischen Fußpflegerin“ bzw. zum „Medizinischen Fußpfleger“. Das Berufsbild ist das jüngste in der Gruppe der bundesgesetzlich nach Vorlage:Art. Nr. 19 GG geregelten Gesundheitsfachberufe. Seit 2002 ist die Berufsbezeichnung „Podologe/Podologin“ und seit 2003 die Berufsbezeichnung „Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger“ gesetzlich geschützt. Nur mit einer staatlichen Erlaubnisurkunde darf man sich so nennen.

Podologen arbeiten als selbstständige Leistungserbringer in eigenen Podologiepraxen mit oder ohne Kassenzulassung, als freie Mitarbeiter in Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft oder als Angestellte in Krankenhäusern oder speziellen Fußambulanzen mit anderen Berufsgruppen, wie zum Beispiel Ärzten, Orthopädie-Schuhmachern oder Physiotherapeuten, Ergotherapeuten etc. zusammen. In der Schweiz ist die Podologie eine inzwischen sehr verbreitete Fachgruppe, in Deutschland wächst sie erst seit einigen Jahren.

Teil-Quelle:WikiPedia


Podologengesetz
Führung der Bez. med. Fußpflege setzt qualifizierte Ausbildung voraus
Bundesrecht Podologie

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